Beratung
Seit der Novellierung des Tierschutzgesetzes wurde das BfRkurz fürBundesinstitut für Risikobewertung mit zentralen Aufgaben zum Schutz von Versuchstieren betraut. Diese werden vom Deutschen Zentrum zum Schutz von Versuchstieren übernommen.
Unsere Angebote
Mit der Novellierung des Externer Link:Tierschutzgesetzes und dem Erlass der neuen Externer Link:Tierschutz-Versuchstierverordnung im Jahr 2013 sowie den Änderungen des Tierschutzgesetzes und der Externer Link:Versuchstiermeldeverordnung im Jahr 2021 wurde das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfRkurz fürBundesinstitut für Risikobewertung) mit mehreren Aufgaben im Bereich des Schutzes von Versuchstieren betraut. Die Erfüllung dieser gesetzlichen Aufgaben ist innerhalb des BfRkurz fürBundesinstitut für Risikobewertung dem Deutschen Zentrum zum Schutz von Versuchstieren übertragen worden.
Wir beraten Vertreterinnen und Vertreter von Behörden sowie Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler zu Fragen zum Schutz von Versuchstieren.
Unsere Beratungsangebote
Kontakt
12277 Berlin
Deutschland Postanschrift: Bundesinstitut für Risikobewertung
Max-Dohrn-Str. 8-10
Berlin 10589
Deutschland Telephone: 030-18412-29001 030-18412-29001 E-mail: bf3r@bfr.bund.de