§46 TierSchVersV – Beratung von Behörden zu Alternativmethoden und Refinement

Die Zentralstelle zur Erfassung und Bewertung von Ersatz- und Ergänzungsmethoden zum Tierversuch (ZEBET) des Bf3R berät das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMELkurz fürBundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft) und andere Bundesministerien sowie Landesbehörden und die EU-Kommission in Fragen zu Alternativmethoden zu Tierversuchen. 

Die Durchführung von Tierversuchen muss in Deutschland genehmigt werden. Das Bf3R berät die zuständigen Genehmigungsbehörden in Fragen zu bestehenden und anerkannten Alternativmethoden. Darunter fallen auch Maßnahmen zur Belastungsreduzierung bei allen Versuchstierarten (Refinement).

Gesetzlicher Hintergrund

Der Gesetzgeber hat das BfRkurz fürBundesinstitut für Risikobewertung durch die Änderung des Externer Link:Tierschutzgesetzes vom 12. Juli 2013 mit neuen Aufgaben betraut. Nach § 46 der Verordnung zum Schutz von zu Versuchszwecken oder zu anderen wissenschaftlichen Zwecken verwendeten Tieren (Tierschutz-Versuchstierverordnung - Externer Link:TierSchVersV, 01.08.2013) berät das BfRkurz fürBundesinstitut für Risikobewertung die zuständigen Behörden in Angelegenheiten, die mit Alternativen zu Tierversuchen zusammenhängen.

Anfragen an das Bf3R

Anfragen an das Bf3R können ausschließlich von Genehmigungsbehörden gestellt werden. Bitte senden Sie Ihre Anfrage in schriftlicher Form entweder per Post oder als Anhang per E-Mail an folgende Adresse:

Bundesinstitut für Risikobewertung
Stichwort: „Beratung nach § 46 TierSchVersV“
Postfach 12 69 42
10609 Berlin

E-Mail: beratung-paragraph46-tierschversv@bfr.bund.de

Bearbeitung Ihrer Anfrage

Nach Eingang Ihrer Anfrage erhalten Sie eine Eingangsbestätigung per E-Mail. Die Beantwortung Ihrer Anfrage wird in der Regel 3 bis 4 Wochen in Anspruch nehmen. Die Beratung bezieht sich dabei ausschließlich auf die Thematik der Alternativen zum Tierversuch. Sie beinhaltet weder die Prüfung der ethischen Vertretbarkeit noch die abschließende Feststellung der Unerlässlichkeit des Tierversuchsvorhabens.