Erstellung und Genehmigung von NTPs - Nicht-technische Projektzusammenfassung (NTP) für Tierversuche in Deutschland
Aufgabe der NTP
Seit dem Inkrafttreten des Dritten Gesetzes zur Änderung des Tierschutzgesetzes und der Tierschutz-Versuchstierverordnung im Jahr 2013 ist jedem Antrag auf Genehmigung eines Tierversuchsvorhabens eine allgemeinverständliche, nichttechnische Projektzusammenfassung (NTP) beizufügen. Das BfRkurz fürBundesinstitut für Risikobewertung veröffentlicht die NTPs im Internet in der Datenbank AnimalTestInfo, um die Bürgerinnen und Bürger über Tierversuche zu informieren.
Die NTPs informieren darüber, welchem Zweck die Tierversuche dienen, welchen Nutzen sie verfolgen und was für Schäden und Belastungen bei den eingesetzten Tieren erwartet werden. Es werden auch die Anzahl und die Art der zur Verwendung vorgesehenen Tiere (Mäuse, Ratten usw.) sowie alle getroffenen Maßnahmen, um den Einsatz von Tieren im Voraus zu vermeiden (Replacement), deren Zahl im Versuch zu vermindern (Reduction) oder ihr Wohlergehen zu verbessern (Refinement) in den NTPs angegeben.
Datenbank AnimalTestInfo
Nach der Genehmigung eines Tierversuchsvorhabens gibt die zuständige Behörde die dazugehörige NTP zur Veröffentlichung frei.
Die EU Kommission hat einen Leitfaden zur Erstellung von NTPs herausgegeben (Externer Link:Leitfaden).
Das BfRkurz fürBundesinstitut für Risikobewertung veröffentlicht diese NTPs innerhalb von zwölf Monaten im Internet in AnimalTestInfo. In der Regel werden NTPs bereits drei Monaten nach Eingang veröffentlicht.
Antragssteller
Da jedem Antrag auf Genehmigung eines Tierversuchsvorhabens eine allgemeinverständliche, nichttechnische Projektzusammenfassung (NTPs) begefügt werden muss, hat das Bf3R Informationen zum Inhalt der NTPs zu Tierversuchsvorhaben im „Leitfaden zur Erstellung der Nichttechnischen Projektzusammenfassung (NTP) für Tierversuchsvorhaben“ zusammengestellt.
Weitere Informationen für Antragsteller
- Fragen und Antworten zu Tierversuchen, Alternativmethoden und Versuchstierzahlen Externer Link: FAQ des BfR
- Leitfaden zur Erstellung von NTPs Externer Link: zum Erklärvideo
- Leitfaden zur Erstellen von NTPs Externer Link: zum Nachlesen
Genehmigungsbehörden
NTPs für genehmigte Tierversuchsvorhaben können in der Webanwendung "AnimalTestInfo-Genehmigungsbehörde" durch die jeweilige Behörde im passwortgeschützten Bereich von AnimalTestInfo zur Veröffentlichung durch das BfRkurz fürBundesinstitut für Risikobewertung freigeben und verwaltet werden. Vorraussetzung dafür ist eine erfolgreiche Registrierung und Anmeldung in der Webanwendung "AnimalTestInfo-Genehmigungsbehörden".
Aktuelle Tierversuchsvorhaben auf Animal TestInfo einsehen
Genehmigte Tierversuche werden vom BfRkurz fürBundesinstitut für Risikobewertung meist innerhalb von drei Monaten auf AnimalTestInfo veröffentlicht.
Wissenschaftliche Auswertung der Informationen in AnimalTestInfo
In AnimalTestInfo sind Informationen zu Tierversuchsvorhaben strukturiert in den Datenfeldern der NTPs abgelegt. Diese Struktur ermöglicht sowohl eine gezielte Suche nach Informationen als auch eine systematische Informationserschließung der Inhalte der NTPs.
Wissenschaftler des BfRkurz fürBundesinstitut für Risikobewertung haben zu diesem Zweck in einem Pilotprojekt die Informationen im Datenfeld Nutzen der NTPs der Jahre 2014 und 2015 mit dem Code der Internationale statistische Klassifikation der Krankheiten und verwandter Gesundheitsprobleme (ICD) klassifiziert. Die ICD ist ein weltweit anerkanntes Klassifikationssystem für humanmedizinische Diagnosen. Die Zuordnung der NTPs zu ICD Codes ermöglicht eine sehr genaue Analyse, für welche Fragestellungen Tierversuchsvorhaben eingesetzt werden.