Kontakt
10589 Berlin
Deutschland E-Mail: nationaler-ausschuss-tierschutzgesetz@bfr.bund.de
Hier finden Sie die Empfehlungen des Nationalen Ausschusses in chronologischer Reihenfolge.
Die Veröffentlichungen des Nationalen Ausschusses befassen sich mit verschiedenen Fragestellungen der Genehmigungsbehörden und Tierschutzausschüsse zu Erwerb, Zucht, Unterbringung, Pflege und Verwendung von Tieren in Verfahren nach dem Tierschutzgesetz.
Bitte beachten Sie: Bei den Empfehlungen und Stellungnahmen des Nationalen Ausschusses gem. § 15a TierSchG i. V. m. § 45 TierSchVersV nach Maßgabe des Art.kurz fürArtikel 49 der Richtlinie 2010/63/EU handelt es sich um Hilfestellungen, um die Auslegung und Anwendung des Tierschutzrechts in Deutschland zu vereinheitlichen. Der Vollzug des entsprechenden Tierschutzrechts obliegt den Ländern. Die rechtsverbindliche Auslegung des Tierschutzrechts obliegt ausschließlich den deutschen Gerichten bzw. dem Gerichtshof der Europäischen Union.
Empfehlungen adressieren meist allgemeine Fragestellungen zu größeren Themengebieten, die eine breite Interessengemeinschaft ansprechen. Stellungnahmen beziehen sich i. d. R. auf spezifische Anfragen zu klar umrissenen Fragestellungen. Seit 2026 veröffentlicht der Nationale Ausschuss auch ausgewählte Stellungnahmen, sofern sie häufig wiederkehrende Anfragen adressieren.